Wie vom Bundesrat im Herbst 2017 angekündigt, ist die FINMA aktiv geworden und hat aktuell eine Wegleitung zu ICOs publiziert. Ein gute und notwendige Massnahme, um ein grossartiges Instrument in erste geordnete Bahnen zu lenken.
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Das Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" wird revidiert und geht in die Anhörung. Das FINMA-Paket enthält einige wichtige Neuerungen.
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Die neue FinTech-Regulierung der FINMA nach der Anhörung: "Die Sandbox ist nicht als Finanzierungsquelle, sondern als reines Testfeld konzipiert."
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publiziert eine Aufsichtsmitteilung und untersucht aktuell bei verschiedenen bereits durchgeführten ICOs, ob aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt worden sind.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) geht konsequent gegen Anbieter vor, welche im Kielwasser von echten Kryptowährungen als Trittbrettfahrer mit unerlaubten Geschäftsmodellen operieren.
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Das erste und das zweite Element der neuen FinTech-Regeln ist vom Bundesrat verabschiedet worden, die Änderung der Bankenverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Bereich FinTech eröffnet. Das schafft den Boden für die neue FinTech-Lizenz.
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