EZB: Systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme

Welche Zahlungsverkehrssysteme sind systemrelevant, fallen unter die EZB-Verordnung SIPS und unterliegen deshalb neu einer laufenden Überwachung?

Die Europäische Zentralbank (EZB) benennt aktuell vier Zahlungsverkehrssysteme, die als systemrelevant eingestuft werden:

  • TARGET2
    betrieben von Eurosystem

  • EURO1
    betrieben von EBA CLEARING
  • STEP2-T
    betrieben von EBA CLEARING
  • CORE(FR)
    betrieben von STET, einer gemeinschaftlichen Initiative von sechs französischen Grossbanken

Basis für diese Klassifizierung bilden im Wesentlichen vier Kriterien:

  • Wert der abgewickelten Zahlungen
  • Marktanteil
  • grenzüberschreitende Bedeutung
  • Leistungen an andere Infrastrukturen

Zahlungsverkehrssysteme mit der Klassifizierung SIPS (Systemically Important Payment System) werden überwacht, gestützt auf die EZB-Verordnung, die am 12. August 2014 in Kraft getreten ist: Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverksehrssysteme (SIPS).

Die Verordnung der EZB bezieht sich auf bedeutende Grossbetrags- und Massenzahlungsverkehrssysteme im Euro-Währungsgebiet.

Das Eurosystem wird diese Liste jährlich auf der Grundlage aktualisierter Statistikdaten überprüfen.

Die Mitteilung der EZB online

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