FinTech-Bewilligung
FinTech-Bewilligung = FinTech-Lizenz
Die FinTech-Bewilligung und ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilte Bewilligung für Startups, FinTechs und Finanzdienstleister.
Die FinTech-Bewilligung ist vom Gesetzgeber geschaffen worden, um digitale Innovationen zu fördern und FinTechs den Markteintritt zu erleichtern. Deshalb liegen die Hürden und Anforderungen im Vergleich zu einer klassischen Banklizenz deutlich tiefer. Auf der anderen Seite ist der Rahmen der Möglichkeiten und Freiheiten ebenfalls enger gefasst und klar definiert. In der Branche ist für die FinTech-Bewilligung oftmals auch der Begriff "Banklizenz Light" zu hören, Inhaber der FinTech-Bewilligung dürfen sich jedoch nicht als Bank bezeichnen.
Finanzdienstleister mit erteilter FinTech-Bewilligung dürfen Publikumseinlagen bis zur Höhe von maximal hundert Millionen Schweizer Franken oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegennehmen. Den FinTechs ist es jedoch nicht erlaubt, diese Publikumseinlagen oder Vemögenswerte anzulegen oder zu verzinsen.
Mit zu den Vorgaben gehört die Gesellschaftsform, ein Institut mit FinTech-Bewilligung muss als Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) firmieren, den Sitz in der Schweiz haben und die Geschäftstätigkeit ebenfalls in der Schweiz ausüben.
Die FinTech-Bewilligung ist an verschiedene weitere Bedingungen geknüpft. «Personen nach Art. 1b Bankengesetz» unterstehen der Aufsicht der FINMA und müssen bestimmte Anforderungen an ihre Organisation, das Risikomanagement, die Compliance und die finanziellen Mittel erfüllen, ihre Tätigkeit müssen sie zudem von einer zugelassenen Prüfgesellschaft überprüfen lassen.
Die FinTech-Bewilligung ist seit 1. Januar 2019 Teil der Bewilligungs- und Lizenzen-Landschaft zur Regulierung der Schweizer Finanzindustrie.