Auf der Roadmap der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz stehen Überweisungen, Lastschriften, Avisierungen & Reporting im Zentrum – mit festgelegten Terminen und unterschiedlichen Dringlichkeiten.
So oder so stehen DTA, EZAG, LEON und andere Bereiche "weiter vorne", der neue Einzahlungschein mit IBAN und Datencode kommt erst später. Im letzten Akt der Harmonisierung ab Mitte 2018 – mit komfortablen Übergangsfristen bis Mitte 2020.
Dennoch spielt sich der Einzahlungsschein praktisch bei jedem grundsätzlichen Gespräch über die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs nach kurzer Zeit in die erste Reihe. Wie kommt's?
Traditionell, taktil und haptisch wahrnehmbar
Generationen von Zahlern nutzten und nutzen ihn. Seit 1906. Früher in grüner und blauer Ausführung, später in roter und oranger Ausprägung. Bis heute. Erinnerung sind mit dem Einzahlungsschein verbunden, die auf die Zeit vor Digitalisierung und E-Banking zurückgehen: zum Beispiel der ganz spezielle Geruch eines Postamtes, wenn Ende Monat besonders viele Kunden mit ausgefüllten Einzahlungsscheinen vor dem Schalter Schlange standen. Oder das akustische und sichtbare Stakkato des Datumsstempels, wenn die Dame hinter dem Schalter alle Empfangsscheine eines Kunden gestempelt und visiert hat.
Diese traditionellen Komponenten sind mehr als nur Erinnerung, sie verbinden den Einzahlungsschein mit Eindrücken und Bildern, mit Nostalgie, mit Nimbus – und sie geben ihm auch Zukunft. Er schlägt Brücken zwischen gestern, heute und morgen. Warum? Der Einzahlungsschein hat ein einzigartiges Merkmal: man kann ihn sehen, anfassen und deshalb im wahrsten Sinne des Wortes begreifen.
Der Überlebende ohne Verfallsdatum
Mag der Einzahlungsschein auch umfassend renoviert und mit Datencode für seine elektronische Zukunft fit getrimmt werden: er bleibt in seiner Ursprungsfunktion bestehen. Neu getunt zum digitalen Alleskönner, im Kern und optisch jedoch erkennbar in seiner bisherigen Form. In gewisser Weise sogar noch exlusiver: es kann nur einen geben, er braucht in Zukunft weder Ähnlichkeiten noch Verwechslungen zu fürchten.
Eine beachtliche Geschichte: der Einzahlungsschein ist der Überlebende mit über hundert Jahren Lebenserfahrung. Er hat alle Phasen der schrittweisen Digitalisierung mitgemacht, sich angepasst und ist mit dabeigeblieben. Er liegt noch immer jeder Rechnung bei und agiert als moderne und dennoch sichtbare und fühlbare Schnittstelle zwischen Zahler und Zahlungsempfänger. Man kann ihn fürs E-Banking nutzen oder, wie früher, zur Post tragen und sich die Zahlung bestätigen lassen. Manuell, physisch, haptisch und sinnlich erlebbar. Und weil sich der Einzahlungsschein heute schon und noch verstärkt ab 2018 als digitaler Profi präsentiert, ist seine Zeit nicht vorüber – er bleibt mit an Bord und wird auch die nächste Generation des Zahlungsverkehrs begleiten.
Und Neues gibt's auch vom neuen Einzahlungsschein
Der architektonische Entwurf und die technischen Koordinaten stehen schon seit längerem. Die Spezifikationen des QR-Codes sind aktuell in Kooperation mit Swico (Verband der ICT-Anbieter) ergänzt und den Bedürfnissen der ERP-Anbieter und deren Kunden angepasst worden.
Zusätzlich zu den zahlungsrelevanten Daten im QR-Code wird der bereits heute enthaltene Kundenbereich auf 71 Zeichen erweitert. In einer Struktur, welche das Mitführen und die Übergabe von rechnungsspezifischen Informationen erlaubt. Im Kern geht es um folgende Daten, die standardisiert zur digitalen Erfassung im QR-Code optional enthalten sein werden:
- Kennzeichnung = 1 Zeichen
strukturierte Nutzung - Datum = 0 oder 8 Zeichen
Belegdatum, Rechnungsdatum - Nummer = 0 bis 20 Zeichen
Belegnummer, Rechnungsnummer, Gutschriftsnummer - Auftraggeberreferenz = 0 bis 20 Zeichen
Bestellnummer, Auftragsnummer, Projektnummer oder andere Angaben - ID = 0 bis 22 Zeichen
UID Rechnungssteller (MWST-Nummer)
Die Detailspezifikationen des erweiterten QR-Codes werden folgen, die Anpassungen sind jedoch bereits beschlossene Sache.
Stichworte im Lexikon: Neuer Zahlungsverkehr | Neuer Einzahlungsschein | QR-Code