Der EU-Rat hat Ende letzten Jahres seine Position im Umgang mit virtuellen Währungen klar gemacht. Im Zuge der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geraten nun auch virtuelle Währungen wie Bitcoin und Ether oder Geldsysteme wie Ripple verstärkt in den Fokus. Mit den Zusätzen zu den verschärften EU-Vorschriften hat der EU-Rat eine Initiative der EU-Kommission ergänzt, welche bereits im Juli 2016 platziert worden ist.
Darum geht's
Kryptowährungen haben das Experimental-Stadium längst verlassen und werden genutzt als Ersatzwährung, Fluchtwährung, Anlageform und natürlich als Zahlungsmittel. Der gewaltige Kursanstieg von Bitcoin 2016, ausgelöst vor allem durch Anleger aus China und aus Indien, hat den Kreis der Involvierten zusätzlich massiv vergrössert.
Kryptowährungen und Betreiber entsprechender Plattformen sind aktuell schwach bis gar nicht reguliert. Deshalb bleiben Details zu Transaktionen und Zahlungsströmen unbekannt, wie auch Informationen zu Zahlern und Zahlungsempfängern. Das öffnet nach Ansicht von EU-Rat und EU-Kommission Tür und Tor für kriminelle Machenschaften, für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Ob das so ist, ist aktuell weder bewiesen noch bestritten, weil schlicht keine verlässlichen Fakten über Volumen und Nutzer vorliegen. Genau das ist jedoch der Knackpunkt.
In diesem Zusammenhang hat Europol bereits im Oktober letzten Jahres in ihrem "Cybercrime-Bedrohungsreport 2016" gewarnt und den Begriff "Crime as a Service" kreiert, der genau das meint: Kriminelle Dienstleistungen können im Internet (Darknet) gebucht werden, bezahlt wird weder in Bar noch via Kreditkarte, der Geldfluss läuft meistens mit Kryptowährungen wie Bitcoin und über entsprechende Plattformen. Dadurch bleiben Anbieter wie auch Kunde anonym.
Was ist geplant?
Mit den aktuell diskutierten Vorschriften soll das "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" eliminiert werden. Betroffene Online-Anbieter sollen verpflichtet werden, ihre Kunden im Rahmen üblicher Sorgfaltspflichten, welche für Finanzinstitute gelten, zu kontrollieren. Das heisst konkret, dass Identität und persönliche Daten von Nutzern sowie die Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen gegeben sein müssen. Konkret steht die Forderung einer zentralen Datenbank im Raum, welche die Identität der Teilnehmer wie auch die Adresse deren Wallets speichert.
Übergeordnet formuliert der Entwurf der neuen Richtlinie zwei Hauptziele:
- es soll verhindert werden, dass das Finanzsystem zur Finanzierung strafbarer Handlungen genutzt wird
- die Transparenzvorschriften sollen verschärft werden, um zu verhindern, dass Gelder im grossen Massstab geheim gehalten werden
Der EU-Rat unterstreicht in seiner Mitteilung an die Medien das Ziel, die finanziellen Mittel von Straftätern auszutrocknen, ohne unnötige Hindernisse für das Funktionieren der Zahlungssysteme und der Finanzmärkte zu schaffen.
In der nächsten Runde ist das EU-Parlament gefragt, das über Rahmen, Grenzen und konkrete Vorgaben befinden wird.
Europol: IOCAT 2016 | Internet organised Crime Threat Assessment
Stichworte zum Thema im Lexikon: Bitcoin | Blockchain | Finanzmarktregulierung