E-ID

= Electronic Identity (Elektronische Identität oder Elektronischer Identitätsnachweis)
= e-ID
= eID

Eine E-ID dient zum Nachweis der eigenen Identität in der digitalen Welt. Die E-ID entspricht in Funktion und Ausprägung der "Digital Identity" (Digitale Identität). E-ID ist jedoch in dieser Form und Schreibweise die offizielle Sprachregelung der Schweizer Bundesbehörden für staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel.

Banken und Wirtschaft verwenden für die elektronische Identität eher die Bezeichnungen eID oder e-ID. Beide Begriffe sind in ihrer Bedeutung deckungsgleich mit E-ID.

Eine einmal erfasste, verifizierte, sicher verwahrte und vertrauenswürdig verwaltete digitale Identität schafft Sicherheit und Effizienz. Jedes Individuum und jede Institution kann sich über die eigene digitale Identität eindeutig identifizieren, authentisieren und auch Dokumente rechtsgültig digital signieren. Die Verfahren sind im Kern definiert und vorhanden, über die sich ein Individuum oder eine Institution über "den Umweg" auf die hinterlegte Digital Identity ausweisen und für Zutritte und Zugriffe autorisieren kann.

Inhaberinnen und Inhaber der elektronischen Identität können sich über eine Karte (ID Card) oder auch übers Smartphone legitimieren.

Stand der Schweiz mit einer nationalen E-ID

Nachdem das Parlament dem E-ID-Gesetz den Segen gegeben hatte, ist das Referendum ergriffen worden. Am 16. Januar 2020 wurden 64'172 amtlich beglaubigten Unterschriften in Bundesbern eingereicht – damit musste das Gesetz dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Am 7. März 2021 hat die Schweizer Bevölkerung sehr klar entschieden, mit 64.4 Prozent haben sich nahezu zwei Drittel der Abstimmenden gegen das E-ID-Gesetz ausgesprochen. Damit ist das vom Bundesrat ausgearbeitete und vom Parlament verabschiedete Gesetz vom Tisch. Konsequenz: zurück auf Feld 1, die Schweiz wird noch einige Zeit keine nationale E-ID haben.